Genetische Präimplantationsdiagnostik auf Aneuploidie (PGT-A)
PGT-A bedeutet, dass Embryonen vor dem Transfer in die Gebärmutter auf Anomalien der Chromosomenzahl untersucht werden können. Wenn ein Embryo eine abnorme Anzahl an Chromosomen (genannt Aneuploidie) aufweist, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass er sich zu einem Baby entwickelt. Es besteht auch ein geringes Risiko, dass in dem Fall ein Baby mit einer genetischen Erkrankung geboren wird.
Bei der Untersuchung auf mögliche Chromosomenanomalien entnimmt der Embryologe einem Embryo vorsichtig eine oder mehrere Zellen. Der Embryo wird sich auch mit weniger Zellen normal entwickeln.
Bei der PGT-A handelt es sich um ein invasives Verfahren bei Embryonen, das den geltenden lokalen Gesetzen unterliegt und daher in einigen Ländern stark eingeschränkt sein kann. So erlaubt das deutsche Embryonenschutzgesetz die Untersuchung von Embryonen nur dann, wenn die Frau, der Mann oder beide eine genetische Veranlagung haben, die vermuten lässt, dass das Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit eine schwere genetische Erkrankung haben wird, oder um eine Anomalie festzustellen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führt.
Genetische Präimplantationsdiagnostik kann nur in Zentren durchgeführt werden, die nach den geltenden örtlichen Normen für genetische Präimplantationsdiagnostik zugelassen sind. Hierzu muss eine interdisziplinäre Ethikkommission ihre Zustimmung erteilt haben und die Untersuchungen müssen dem allgemein anerkannten und neuesten Stand der Wissenschaft und Technologie entsprechen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin nach den gesetzlichen Bestimmungen und verfügbaren Möglichkeiten in Ihrem Land.